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Wie berechnen sich eigentlich zulässige Gesamtmasse, Masse der Grundausstattung, Leergewicht, fahrbereiter Zustand?
Gar nicht so einfach zu beantworten, denn bei der Masse der Grundausstattung (also Fahrzeug plus ein paar Campingsachen) kollidieren die DIN EN 1646-2 Norm mit der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung! Die DIN-Norm sagt: 90% Gasvorrat, 90% Frischwasser und ein Anschlusskabel mit vier Kg. gehören dazu, sind also Teil dieser Masse. Dem steht die StVZO (§ 42 Absatz 3) entgegen! Demnach sind 90% Kraftstoff und 100% des Frischwasser- UND Gasvorrats hinzuzurechnen! Diese Angaben stehen auch im Fahrzeugschein eines Campers. Also weichen Fahrzeugschein und DIN-Norm (die in den Herstellerprospekten verwendet wird) voneinander ab.
Hier ein paar Ausführungen nach der StVZO:
Die so genannte Masse im fahrbereiten Zustand setzt sich zusammen aus:
Was hieße das in Zahlen? Hier ein Beispiel:
Ergibt zusammen eine Masse im fahrbereiten Zustand in Höhe von 2.614 kg.
Wenn Du jetzt mit Partne*rin (ca. 60kg.) und zwei Kindern (ca. 70kg.) und Hund (ca. 15kg.) fährst, liegen wir schon bei 2.759kg.
Hinzu kommen vielleicht Kleidung (ca. 40kg.), Hundesachen (ca. 20kg.), Zelt (ca. 15kg), Werkzeug (ca. 20kg.), vier Fahrräder (ca. 70kg.), Fahrradgepäckträger (ca. 20kg.) und Speisevorräte und Getränke (vor allem, wenn man nach Skandinavien fährt:-) (ca. 20kg.), Stühle und Außentisch (ca. 15kg.), sonstiges Sportequipment oder Spiele (ca. 20kg.). Macht dann schon locker 2.999kg.
Wenn dann die zulässige Gesamtmasse, also das Gewicht unterm Strich mit Allem, maximal 3 Tonnen sein darf, wird es schon eng, vor allem, wenn Du weiteres Equipment einpacken möchtest. Insofern immer gut das Gewicht im Blick haben.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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