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ABE & Co. Begriffsdefinitionen. Welche Bedeutung haben bestimmte Begriffe?
Es gibt so viele verschiedene Begriffe zum grundsätzlichen Thema „Genehmigungen von Fahrzeugteilen und Zulassung von PKW“, so dass kaum noch einer so richtig durch diese Thematik durchsteigt. Viele Begriffe werden dabei auch unbewusst falsch verwendet, so dass oftmals falsche Vorstellungen darüber bestehen, wann man eigentlich was genau beantragen und begutachten lassen muss. Allein das Kürzel ABE für „Allgemeine Betriebserlaubnis“ wird für verschiedene Dinge verwendet.
Auf die Idee, VOR dem Anbau eines neuen Fahrzeugteils zum Prüfer zu gehen, kommen nur wenige Personen. Viele erfragen die Genehmigungserteilung, wenn überhaupt, erst NACH dem Einbau, doch dann ist es oft zu spät.
Wichtig! Fährst du mit bestimmten Teilen am PKW ohne vorliegendes Gutachten/ABE usw. drohen dir Bußgelder und Punkte in Flensburg. Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des ganzen PKW! Hast du z. B. einen Unfall verschuldet und die Versicherung erkennt, dass du mit illegal montierten Teilen den PKW gefahren bist, kann dich die Versicherung ggf. in Regress nehmen. Dafür muss das illegal montierte Teil noch nicht einmal etwas mit dem Unfall direkt zu tun haben.
Achtung: Alle Angaben ohne Gewähr! Ich empfehle jedem, sich an TÜV & Co. direkt zu wenden, um unklare Sachverhalte zu klären, am besten noch VOR dem Einbau eines Fahrzeugteils! Meine hier angebotene Auflistung soll für dich nur eine erste Übersicht über die verschiedenen Begriffe und Vorgehensweise darstellen.
In alphabetischer Reihenfolge:
ABE = Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile, u. a. §§ 19, 22 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).
Mithilfe der ABE für ergänzte Fahrzeugteile fährst du legal mit deinem PKW. Die ABE erlischt, wenn du Teile anbaust, für die es keine eigene ABE/Genehmigungen
gibt, z. B. Fahrwerksmodifikationen, Spoiler, Chiptuning oder Lenkräder. Ergänzte Teile oder auch Softwareupdates vom Hersteller benötigen also eine ABE oder du musst
eine Einzelabnahme durchführen lassen. Beispiel: Exotische Alufelgen eines Zubehörherstellers für deinen T6. Die ABE, also den schriftlichen Nachweis, musst du immer im Bus
mitführen. Bitte lese dir die ABE genau durch, ob sie so, wie sie ist, ausreicht (meistens), oder die Änderung noch abgenommen und ggf. in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss (eher
selten).
Hier abgebildet eine ABE für ein Software-Update (Kürzel: 23ae), welches u. a. der T6 im Jahre 2019 erhielt. Hierdurch wird die Abgasreinigung verbessert, da mehr AdBlue eingespritzt wird. Seitdem verbraucht der Bus dementsprechend etwas mehr AdBlue. VW spendierte dafür acht kostenlose Nachfüllungen.
ABE = Die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, § 20 StVZO.
Ein PKW darf nur auf die Straße, wenn es zugelassen werden kann. Die Zulassung ist nur möglich, wenn die nationale Typengenehmigung für den Wagen vorliegt, z. B. die generelle Kraftfahrtbundesamt (KBA)-Genehmigung für VW für einen Golf 8. Diese allgemeine ABE erfolgt also im Rahmen einer nationalen Typengenehmigung, siehe unten.
ABG = Allgemeine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile, § 21a StVZO.
Bestimmte Fahrzeugteile müssen in einer bestimmten amtlich genehmigten Bauart hergestellt worden sein, z. B. Heizungen, Luftreifen und Frontschutzsysteme. Der Gesetzgeber gibt insoweit vor, wie ein Reifen oder eine Scheibe grundsätzlich für alle PKW auszusehen hat. Gilt z. B. auch für Scheibenfolien. Die ABG musst du immer im Auto mitführen, z. B. in den Fahrzeugunterlagen. Das reicht aus; eine separate Abnahme beim TÜV ist dann nicht nötig. Also darauf achten, dass der Hersteller eine ABG, z. B. für die "Luftreifen" eingeholt hat.
Abgassonderuntersuchung (AU).
Gesetzlich vorgeschrieben und Teil der Hauptuntersuchung (HU). Mithilfe dieser AU soll durch eine Endrohrmessung gewährleistet werden, dass über den Nutzungszeitraum des PKW die Abgaswerte eingehalten werden. Diese Grenzwerte sind übrigens nicht deckungsgleich mit der Abgasnorm, die der PKW-Typ bei der nationalen Typengenehmigung einhalten muss.
Änderungsabnahme, §§ 19 III StVZO i.V.m. 22 + 22a StVZO.
Wenn du ein Fahrzeugteil mit einer eigenen ABE oder einer ECE-Typgenehmigung einbaust, behältst du natürlich die allgemein für das Auto gültige Betriebserlaubnis. Dies besagt diese Vorschrift. Dafür musst du nicht zu einer Prüforganisation.
Anbauabnahme.
Liegt vor, wenn du ein Teilegutachten des einzubauenden Teils vorliegen hast. Fehlt dir das Teilegutachten, ist eine Abnahme nach § 21 StVZO (Einzelabnahme) durchzuführen.
DEKRA.
Dies ist der Deutsche Kraftfahrzeug-Überwachungsverein. Er ist einer der vier Prüforganisationen.
EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch COC (Certificate of Conformity) genannt.
Hier werden die EU-Normen für PKW und die EG-Typgenehmigung deklariert. Der Hersteller gibt sie aus (Beispiel VW T6, siehe Bild). Hier wird sie konkret auf einen speziellen Bus hin individualisiert. Sie verbleibt zu Hause und werden nicht im PKW mitgeführt. In dem Papier sind alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben und für die Zulassung nötig sind beschrieben. Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte. Das Papier ist hilfreich für die Zulassungsstelle, denn durch die Feststellung der technischen Daten, die für die Zulassung erforderlich sind, ist die Anmeldung viel leichter als früher, und zwar auch dann, wenn das Fahrzeug in einem anderen EU-Land angemeldet werden soll. Es bestätigt zudem, dass der PKW einem genehmigten Typ entspricht. Siehe auch > nationale Typengenehmigung.
ECE-Typengenehmigung.
Dies ist ein großes E in einem Kreis mit einer danebenstehenden Prüfziffer. Das E im Glas am Scheinwerfer sagt dir, dass die Leuchteinheit der EU-Norm entspricht. Es ist hier also z. B. kein Teilegutachten nötig. Hierüber musst du somit keinen entsprechenden schriftlichen Nachweis im PKW mitführen. Viele Staaten nehmen an dem Verfahren teil, jedoch nicht alle. Kaufst du z. B. Scheinwerfer oder eine Scheibe in den USA (oder einen kompletten T1 aus Brasilien!) und baust sie in deinem Bus ein, wirst du kein E in dem Glas finden. Insofern verlierst du die Betriebserlaubnis für deinen Bus. In dem Falle des Brasilianer-T1 erhältst du gar keine Betriebserlaubnis und darfst nicht fahren! Du musst den Bus also umrüsten, damit er die hiesigen Vorschriften einhält (Gläser, Scheiben, Heizung usw.). Abgebildet ist ein Beispiel für ein E-Zeichen auf einer Seitenscheibe.
Eintragung.
Siehe > Einzelabnahme für Fahrzeugteile, § 21 StVZO.
Einzelabnahme für PKW, § 21 StVZO.
Hier geht es nicht mehr um ein bloßes Teilegutachten, sondern uns ganze Fahrzeug. Drei Beispiele:
In allen drei Fällen erfolgt die Einzelabnahme. In den alten Bundesländern/Im alten Westdeutschland ist hier der TÜV zuständig. In den neuen Bundesländern/Im alten Ostdeutschland ist dies die DEKRA. Nur diese beiden sind dazu berechtigt. Heißt: GTÜ und KÜS sind nicht befugt für diese Einzelabnahmen.
Einzelabnahme für Fahrzeugteile, § 21 StVZO.
Sie ist nötig, wenn für das verbaute Teil, z. B. ein Chiptuning, kein Gutachten vorliegt. Dies hat sich der Hersteller erspart. Das passiert sehr oft. Hersteller und Käufer*innen machen sich darüber oftmals keine Gedanken. Aber in dem Fall verlierst du die Betriebserlaubnis! Dann musst du damit zum TÜV/zur DEKRA fahren, um ein Teilegutachten zu erhalten. Du erhältst dann, falls genehmigt, die so genannte > Eintragung. Mit diesem Papier musst dann noch zur Zulassungsstelle und dies in den KFZ-Schein eintragen lassen.
eVB-Nummer.
Dies ist die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Mit ihr kannst du einen PKW bei der Zulassungsstelle sofort zulassen, denn durch sie erkennt die Behörde, dass der PKW ab sofort auch haftpflichtversichert ist. Ohne Haftpflichtversicherung darfst du keinen PKW zulassen. Die eVB-Nummer erhältst du problemlos bei deiner Versicherung.
Fahrgestellnummer.
Sie heißt seit dem Jahre 1981 > Fahrzeugidentifizierungsnummer, siehe unter Fahrzeugidentifizierungsnummer.
Fahrzeugbrief.
Siehe > Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN).
Sie ist an verschiedenen Stellen im PKW angebracht (z. B. im Motor- und A-Säulenbereich, stets ins Blech gepresst). Sie ist immer 17-stellig und besteht aus drei Blöcken: Die ersten drei Stellen sind der Welt-Herstellercode, aus denen man BMW, Mercedes oder VW usw. ablesen kann.
Die weiteren Stellen vier bis sechs sind Füllzeichen, hier ZZZ. Die Stellen sieben und acht kennzeichnen den Fahrzeugtyp. Die neunte Stelle ist eine Prüfziffer. Die zehnte Stelle nennt den Modelljahrescode, der vom Baujahr abweichen kann. Beispiel: VW bringt die 2022er Modelle immer schon im Herbst des Vorjahres (hier: 2021) heraus. Die elfte Stelle nennt den Ort der Herstellung. H = Hannover, wie bei meinem T6. Dann folgende die Stellen 12 bis 17. Hier wird fortlaufend hochgezählt, je nach Zulassungen des Typs. Dies sind laufende Produktionsnummern.
Bitte bei einem Kauf unbedingt die Fahrzeugidentifizierungsnummer mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 UND 2 (Fahrzeugbrief) vergleichen! Macht kaum einer, doch bei einer unklaren Vergangenheit und nicht übereinstimmenden Fahrzeugidentifizierungsnummern hast du so schnell einen PKW gekauft, den du nicht zulassen kannst.
Fahrzeugschein.
Siehe > Zulassungsbescheinigung Teil 1.
GTÜ.
Dies ist die Gesellschaft für technische Überwachung. Sie ist einer der vier Prüforganisationen.
H-Gutachten.
Siehe > Oldtimergutachten, § 23 StVZO.
Haftpflichtversicherung.
Dies ist eine PKW-Pflichtversicherung, die du abschließen musst, wenn du einen PKW zulässt. Diese ersetzt Schäden, die Dritten entstehen (Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Es geht hier also um den Menschen/PKW den du z. B. bei einem Unfall geschädigt hast.
Hauptuntersuchung (HU), § 29 StVZO.
Du musst mit deinem Fahrzeug alle zwei Jahre zur HU. Diese kannst du bei allen vier Prüforganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) durchführen. Ist dein PKW neu, musst du erst nach drei Jahren zur HU. Anschließend nach Ablauf der ersten drei Jahre gilt dann der Zweijahresrhythmus.
Hier abgebildet ein Beispiel einer HU aus dem Jahre 2011 vom TÜV Rheinland.
Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, oder besser: Grüne Versicherungskarte.
Diese erhältst du von deiner Versicherung. Du musst sie immer im PKW mitführen. Sie beweist im Ausland, dass dein PKW haftpflichtversichert ist. Ab dem Jahr 2021 wird sie in Weiß ausgestellt. Der Begriff „Grüne Versicherungskarte“ wird dann nicht mehr passen.
KBA Nr. = Kraftfahrtbundesamts-Nummer.
Diese Nummer ist z. B. für eine bestimmte Alufelge (Beispiel: Ronal-Alufelge für den T3 mit der KBA-Nr. 40500 oder, siehe Bilder, die Nummer 45651 für eine T6-Ronal-Alufelge) registriert. Das bedeutet, dass sie mal von einer Prüforganisation, wie dem TÜV, generell für den speziellen T3 abgenommen worden ist und eine > ABE erhielt. Sie steht seitlich auf der Felge. Sie muss immer auf dem Bauteil eingestanzt/eingraviert/eingedruckt werden. Sie ist auch beim KBA hinterlegt, falls die ABE-Bescheinigung mal nicht vorliegt. Ein normaler Prüfer deiner Prüforganisation sollte dir die ABE über seinen Computerzugang immer bereitstellen können.
Beispiel für eine ABE für Ronalfelgen für den T6. Es wird genau angegeben, für welche Rad-/Reifenkombination die Felge verwendet werden darf.
KÜS.
Dies ist die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V. Sie ist einer der vier Prüforganisationen.
Nationale Typengenehmigung, § 20 StVZO.
Beispiel: VW bringt den neuen VW Bus T5 im Jahre 2003 heraus. Dieser "serienmäßig in größerer Stückzahl hergestellte Typ gleichartiger Fahrzeuge" muss den Vorschriften entsprechen. Der T5 wird dann komplett genehmigt, inkl. Abgasnormen. Wenn hier beispielsweise ein Hersteller falsche Werte angibt bzw. Abschalteinrichtungen per Software integriert, kann das KBA die Typengenehmigung aufheben.
Diese nationale Typengenehmigung bestätigt, dass die gesetzlichen Sicherheits- und Umweltstandards erfüllt sind. Es gibt hierbei verschiedene Regelwerke:
Beim Abgasskandal haben hier gleich mehrere Dinge nicht funktioniert. Weder die korrekte Abnahme noch die laufende Überprüfung.
Oldtimergutachten § 23 StVZO.
Wenn du möchtest, das dein VW Bus als Oldtimer anerkannt wird, muss er mindestens 30 Jahre alt sein (dein PKW, nicht die generelle Bauartenreihe) und du benötigst ein Gutachten dafür, man nennt es auch oftmals H-Gutachten, weil du dann mithilfe des Gutachtens ein H am Ende deines Kennzeichens stehen hast. Das Gutachten erstellt dir der TÜV, die DEKRA, der GTÜ oder die KÜS. Eine normale HU nach § 29 StVZO wird dann gleich mit erstellt, es sei denn, du hast auch eine gutachterliche Abnahme nach § 21 StVZO (Einzelabnahme) geplant.
Wenn dein Fahrzeug ein H besitzt, beläuft sich die KfZ-Steuer auf 192 Euro im Jahr. Für viele Oldtimer ist das reizvoll, weil hierdurch Geld gespart werden kann. Oldtimer mit einer Euro 2 Einstufung und geringem Hubraum hingegen sind manchmal ohne H in der Steuer günstiger, weshalb einige auf die Beantragung des H verzichten.
Teilegutachten.
Wird vom Zubehörhersteller (manchmal) dem Teil, z. B. ein Heckspoiler für einen Golf 7, beigefügt. Dieses Teilegutachten ist aber keine ABE, sondern muss noch vom Prüfer speziell auf deinen Wagen hin geprüft werden. Ist das Teilegutachten für deinen Wagen für den Prüfer okay, nimmt er eine Eintragung in deine Fahrzeugpapiere vor (du erhältst eine schriftliche Bescheinigung). Damit musst du dann noch zur Zulassungsstelle gehen, um die Eintragung in deinen KFZ-Schein durchführen zu lassen. Erst dann ist alles legal und du besitzt weiterhin eine Allgemeine Betriebserlaubnis für deinem Golf 7. Fehlt jedoch für das Teil ein Teilegutachten, musst du eine Einzelabnahme durchführen. Siehe auch Einzelabnahme für Fahrzeugteile bzw. PKW.
Und siehe auch > KBA Nr. = Kraftfahrtbundesamts-Nummer mit dem dort abgebildeten Gutachten mit KBA-Nummer.
Teilkaskoversicherung (oder auch: Elementarkasko-Versicherung).
Dies ist eine freiwillige Versicherung, die du abschließen kannst, aber nicht musst. Sie ersetzt den Schaden bei Explosion, Blitz, Lawinen, Hagel, Diebstahl (eines
Teils oder des ganzen PKWs) oder bei einem Brand. Du kannst hierbei eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbaren, z. B. 150 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro. Je höher die
Selbstbeteiligung, je niedriger der Versicherungsbetrag. Beachte: Die Unterschiede zwischen der Höhe der Selbstbeteiligung sind oft gar nicht so groß, deshalb am besten verschiedene Prämienhöhen
nennen lassen. Prüfe auch, wie viel mehr eine > Vollkaskoversicherung kostet. Manchmal sind es nur wenige Euro, so dass es sich oft lohnt, gleich diese abzuschließen.
TÜV.
Dies ist der Technische Überwachungsverein. Er ist einer der vier Prüforganisationen.
Vollkaskoversicherung (oder auch: Kollisions-Versicherung).
Dies ist eine freiwillige Versicherung, die du abschließen kannst, aber nicht musst. Sie ergänzt die > Teilkasko-Versicherung und bezahlt dir auch Schäden am eigenen PKW, wenn du z. B. morgens durch Vandalismus Kratzer vorfindest. Sie zahlt dir auch die Schäden an deinem PKW, wenn du schuldhaft einen Unfall verursacht hast. Du kannst hierbei eine Selbstbeteiligung mit der Versicherung vereinbaren, z. B. 350 Euro, 500 Euro oder 1.000 Euro. Je höher die Selbstbeteiligung, je niedriger der Versicherungsbetrag. Beachte: Die Unterschiede sind oft gar nicht so groß, deshalb am besten verschiedene Prämienhöhen nennen lassen.
Vollabnahme.
Damit ist die > Einzelabnahme gemeint. Sie kann neben einem speziellen Fahrzeugteil auch den ganzen PKW betreffen. Siehe > Einzelabnahme für PKW, § 21 StVZO.
Wertgutachten (mit Marktwert, Wiederbeschaffungswert, Wiederherstellungswert).
Ein solches solltest du für deinen Oldtimer erstellen, damit deine Versicherung den PKW versichert. Manche Versicherungen haben eine Untergrenze, bis zu der du kein Gutachten vorlegen musst, z. B. 10.000 Euro. Unterschieden wird hierbei übrigens zwischen einem Kurzgutachten/Bewertungsbericht und einem ausführlichen Bewertungsgutachten. Manchen Versicherungen genügt ein einfaches Kurzgutachten bis zu einem bestimmten Wert, z. B. 50.000 Euro. Darüber hinaus ist dann ein umfangreiches und teureres Bewertungsgutachten zu erstellen.
Was viele nicht wissen: Die Versicherung rechnet bei Diebstahl oder Totalschaden nicht einfach nach diesem Gutachten ab, sondern lässt ein Schadengutachten erstellen, welches den Wert der beschädigten Sache am Schadenstag nennt. Hingegen dient das oben aufgeführte Wertgutachten bei Versicherungsvertragsabschluss (mit Aufnahme in die Police) lediglich dazu, die Verifizierung der Kundenangaben bezüglich des Wertes und des Zustandes (inkl. Risikoeinschätzung) für den Versicherer durchzuführen und festzuhalten.
Das Gutachten nennt (meistens) unterschiedliche Werte:
1) Den Marktwert: Dieser Wert besagt, was der Oldtimer jetzt am Markt wert ist. Du kannst also zum Gutachtenerstellungszeitpunkt am Markt diesen Wert bei einem Verkauf erzielen.
2) Den Wiederbeschaffungswert: Er basiert auf den § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin heißt es im Absatz 1: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
Der Wiederbeschaffungswert ist vor allem die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens der Versicherung. Er basiert eher auf die tatsächlich anfallenden Kosten. Der Wert bemisst sich nach der Summe, die du im Falle eines Unfalls (der ja meistens später stattfindet als deine Gutachtenerstellung) aufwenden musst, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Dieser Wiederbeschaffungswert ist zum Zeitpunkt eines Unfalls am freien Markt zu bemessen. Er weicht meistens vom Marktwert ab.
Damit nicht ständig neue Werte ermittelt werden müssen, nennt das Gutachten auch schon den meistens höher liegenden Wiederbeschaffungswert in dem Gutachten. Er berücksichtigt somit die Preisentwicklung der kommenden Zeit.
3) Den Wiederherstellungswert: Er nennt den Preis, den der Oldtimer an sich gekostet hat zuzüglich aller Restaurationskosten. Oftmals kauft ein Schrauber günstig einen PKW und restauriert ihn mit viel Aufwand über einen längeren Zeitraum. Hier wird also beides zusammen berücksichtigt. Je geringer der eigentliche Marktpreis ist und je mehr Aufwand bei der Restauration betrieben worden ist, um so größer ist der Unterschied zwischen dem niedrigeren Marktpreis und dem höheren Wiederherstellungswert. Deswegen ist es wichtig, die Arbeiten zu belegen. Bitte hier unbedingt die Versicherung fragen, ob sie auch die höhere Summe dieses Wiederherstellungswertes versichert!
Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Dies ist der bis 2005 so genannte > Fahrzeugschein, den wir alle bei jeder Fahrt stets mitführen müssen. Hier abgebildet die Titelseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Zulassungsbescheinigung Teil 2.
Dies ist der bis 2005 so genannte > Fahrzeugbrief, den wir alle zu Hause (nicht im Auto!) aufbewahren müssen. Ohne eine solche Bescheinigung solltest du nie ein Auto kaufen! Hier abgebildet der Kopf der Zulassungsbescheinigung Teil 2.
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